Die Kondompflicht in der Sexarbeit

Diesen Text habe ich ursprünglich als einen etwas längeren Thread für Twitter mit meiner persönlichen Meinung zum Thema Kondompflicht geschrieben.

Ich habe tagelang überlegt, ob ich dieses Thema anpacken soll. Aber mittlerweile scheint kein Weg mehr daran vorbei zu führen. Also, worum geht es?

Um diesen Paragraphen im sogenannten „Prostituiertenschutzgesetz“: § 32 Kondompflicht

Sexarbeitsgegner*innen befürworten diesen Paragraphen sehr. In ihren Augen trägt er zum Schutz der Sexarbeitenden bei. Auch manche Sexarbeiter*innen finden ihn gut. Warum also sind viele Sexarbeitenden-Vereinigungen, und zum Beispiel die Deutsche Aidshilfe seit Jahren gegen eine Kondompflicht? Gerade die Aidshilfe wird deswegen ja unglaublich oft heftig angefeindet und als „unterwandert von der Sexworker-Lobby“ bezeichnet.

Nun, an sich ist es auf den ersten Blick gut und vermeintlich hilfreich, hartnäckigen Kunden sagen zu können, dass AO („Alles Ohne“, also jegliche Form von Verkehr ohne Schutz) gesetzlich verboten ist. Allerdings bietet das Gesetz keinerlei wirklichen Schutz, schon gar nicht für Sexarbeitende. Wer hartnäckig nach AO fragt, dem ist es schlichtweg egal, ob es erlaubt oder verboten ist. Das zeigt die nach wie vor hohe Nachfrage nach Sex ohne Schutz und wenn eine Kollegin nein sagt, wird halt versucht, die nächste zu überreden oder gar zu zwingen.

Gerade jetzt in der Pandemie wurde offensichtlich, dass die am prekärsten arbeitenden Kolleg*innen immer öfter zu Praktiken ohne Schutz gedrängt werden, und – Gesetz hin oder her – oft bleibt ihnen nichts anderes übrig, wenn sie überleben wollen. Daran ändert ein Gesetz nichts. Klar, wenn zum Beispiel ein*e Bordellbetreiber*in die anmietenden Sexarbeitenden dazu drängen wollen würde, AO zu arbeiten, dann hätten die Kolleg*innen theoretisch die Möglichkeit, sich qua Gesetz dagegen zu wehren. Aber wer würde das wirklich tun? Es ist schon eher unwahrscheinlich, dass sich Sexarbeiter*innen, die in solchen Etablissements arbeiten, zur Polizei bewegen oder sich gar anwaltliche Unterstützung holen können. Und die Sexarbeitenden, die sich das (tatsächlich und im übertragenen Sinne) leisten können, arbeiten ohnehin mit Kondom und können es sich auch leisten, Anfragen dieser Art einfach zu ignorieren. Hier gibt es also keinen tatsächlichen, in der Praxis irgendwie spürbaren, sondern lediglich einen symbolischen „Wert“ dieses Gesetzes. Und, wenn mir diese Anmerkung erlaubt ist, die Gegner*innen stehen ja bekanntlich auf Symbolpolitik.

Lasst es mich mal deutlich machen: Der überwiegende Teil der Sexarbeitenden, auch auf Straßenstrich und Co, nutzt von sich aus Kondome. Warum? Weil der eigene Körper und die Gesundheit unser Kapital ist. Werden wir krank, vielleicht sogar mit etwas ansteckendem, dann können wir nicht arbeiten, kein Geld verdienen. Auch Schwangerschaften sind nicht unbedingt geschäftsfördernd. Sexarbeitende wissen in der Regel ziemlich gut Bescheid, wie man ansteckende Krankheiten vermeiden kann. Diejenigen, die es nicht wissen oder die keine andere Wahl haben, als alles zu machen um auch nur ein bisschen Geld anzuschaffen, haben erst einmal andere Probleme und da muss angesetzt und geholfen werden. Diesen Kolleg*innen hilft dieser Paragraph absolut gar nichts. Oder glaubt ihr, eine Prostituierte auf dem Straßenstrich, die Geld für den nächsten Druck, für etwas zu essen, oder gar für ihren Arschloch-Loverboy anschaffen muss, sagt „Nee Du, sorry. Hier nur geltendes Recht, nur mit Kondom!“ wenn sie wirklich, wirklich dringend Geld braucht?

Dieser Paragraph ist ein Alibi-Paragraph. Er nützt denen nicht, die ohnehin nur Safer Sex betreiben und denen, die keine andere Wahl haben, eben auch nicht. Er sieht nur gut aus, zumindest auf den ersten Blick. Ein „Schaut, wir tun was!“, ohne tatsächlich etwas zu tun. Wem er aber nützt, ist den Ordnungsbehörden. Wieso? Na ganz einfach: Sie dürfen es kontrollieren.

Ihr fragt Euch jetzt sicher Hä? Wie will man das kontrollieren?! Da müsste man ja…“

Ja. Genau. Es ist grundsätzlich möglich und tatsächlich schon passiert, dass die zuständige Ordnungsbehörde in einer Region buchstäblich Sexarbeitende vom Kunden herunter „gebeten“ hat, um nachzusehen. Nein. Das ist kein Scherz! Und genau deswegen sind viele Sexarbeitende, Beratungsstellen und Sexworker-Organisationen gegen die Kondompflicht. Sie erlaubt nämlich massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung sowohl von Sexarbeiter*innen als auch von Kund*innen.

Wo man sonst keine Handhabe hat, irgendwas zu kontrollieren (Hotel/Wohnung ist ok, es ist kein Sperrgebiet, ein Ausweis und die Anmeldung als Sexarbeitende*r ist vorhanden, alles im grünen Bereich), da kann man theoretisch immer sagen „Ja wir mussten doch die Einhaltung der Kondompflicht überprüfen!“

Passiert das oft? Ich glaube nicht. Ist es schon passiert? Ja! Kann es jederzeit passieren? Ja! Und das geht einfach nicht!

Die Kondompflicht trägt nicht zur sexuellen Gesundheit von Sexarbeitenden bei!

Auch nicht zu der von Kund*innen, aber um diese geht es mir tatsächlich gerade nicht. Aufklärung, Beratung und Unterstützung bei Gesundheitsfragen sowie anonymer und niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer Versorgung tut es! Deswegen setzt auch die Deutsche Aidshilfe zurecht auf genau diese Punkte, und applaudiert nicht einem völlig nutzlosen Paragraphen in einem total fragwürdigen Gesetz! HIV wurde auch nicht durch eine allgemeine Kondompflicht eingedämmt, sondern durch unermüdliche Aufklärung! Durch Beratung und Prävention. Stellt Euch mal vor, was das für ein Aufschrei in der Bevölkerung gewesen wäre, wenn der Staat so in die Bettbeziehungen der Bürger*innen hätte eingreifen wollen! Und wie hätte er das auch kontrollieren können? Lachhafte Vorstellung, oder? Aber warum denken dann so viele Menschen, die Kondompflicht in der Sexarbeit sei etwas Sinnvolles, Gutes? Warum ist es bei uns Sexarbeitenden ok, mit Zwängen umschrieben als „Pflichten“ zu hantieren, und uns damit auch unseren gesunden Menschenverstand und den Wunsch nach Selbstschutz abzusprechen?

Dieses Thema ist ein ziemlich heißes Eisen. Wer sich gegen eine Kondompflicht ausspricht, muss immer gut begründen warum er, sie oder they das tut, ansonsten wird ein Shitstorm sondergleichen aufziehen. Es ist die Stelle, an der Sexwork-Gegner*innen gerne den Hebel ansetzen und mit Schlamm werfen.

Und es ist ja vordergründig auch ein guter Hebel. Viele Menschen sind ja der Meinung, dass die Kondompflicht Sexarbeitende schützt, und ich selbst kann auch niemanden dafür verurteilen, dass er, sie oder they sichere Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen befürwortet! Es bringt auch nichts und ist meiner Meinung nach völlig am Ziel vorbei, zu sagen, dass der Paragraph „aus Prüderie“ oder von „verklemmten Sesselpupsern“ erdacht wurde. Das glaube ich nicht mal. Es kann sogar sein, dass manche Menschen, die auf die Einführung der Kondompflicht gedrängt haben, sich wirklich dachten, dass sie da was verbessern. Schlussendlich ist es aber einfach eine Möglichkeit zur Kontrolle, zu Eingriffen in Persönlichkeitsrechte und ja, auch in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Zu Weihnachten haben wir vom Sexworker Stammtisch in Köln über 200 Goodie Bags als Geschenke für Kolleg*innen auf der Straße gepackt und verteilt/verschickt. In jedem einzelnen Geschenk waren auch etliche Kondome. Ratet mal, warum Sexarbeitende größere Mengen Kondome in Goodie Bags für andere Sexarbeitende packen? Genau. Weil wir sie benutzen, da sie uns schützen, nicht, weil der Staat uns das aufzwingt.

Nochmal zum Schluss:

Prävention, Aufklärung, niedrigschwellige Hilfe schützt Sexarbeitende!
Nicht Repression oder ein nutzloser, aber nett aussehender Paragraph!

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